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1.1 Diese Nutzungsbestimmungen der EK servicegroup eG (nachfolgend „EK servicegroup“) gelten im Rahmen der Inanspruchnahme des Mediadatenserver, den EK servicegroup betreibt bzw. betreiben lässt, sowie für sämtliche von EK servicegroup einem Mitglied oder sonstigen Dritten (nachfolgend einheitlich „Kunde/n“ genannt) zur Verfügung gestellten Daten in Form von Bildern, Texten, Tabellen, Grafiken, technischen Zeichnungen, sowie Filmwerke und Videospots, Datenblättern, etc. (nachfolgend einheitlich „Content“ genannt), die im Rahmen der Nutzung des Mediadatenserver angezeigt werden.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden sind, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders zwischen EK servicegroup und dem Kunden (nachfolgend EK servicegroup und Kunde einheitlich „Parteien“ genannt) vereinbart, für EK servicegroup nicht verbindlich, auch wenn EK servicegroup diesen nicht ausdrücklich widersprechen sollte.
1.3 Der Kunde akzeptiert diese Nutzungsbestimmungen durch Anklicken der dafür vorgesehen Checkbox (Onlineregistrierung) oder durch Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung Mediadatenserver, jedenfalls indes durch Nutzung des Mediadatenservers.
1.4 EK servicegroup ist berechtigt, die vorliegenden Nutzungsbestimmungen zu ändern. Künftige Änderungen dieser Nutzungsbedingungen wird EK servicegroup dem Kunden spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform, wozu auch eine E-Mail zählt, mitteilen. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht binnen eines Monats vor dem angekündigten Zeitpunkt des Wirksamwerdens die Änderungen schriftlich ablehnt. Auf diese Genehmigungswirkung wird EK servicegroup den Kunden in der Benachrichtigung gesondert hinweisen. Das Recht von EK servicegroup aus Ziffern 2.1, 2.2 und 4.2 der Nutzungsbestimmungen wird nicht eingeschränkt.
2.1 EK servicegroup stellt den Mediadatenserver in Form von unterschiedlichen Servicemodulen zur Verfügung. Soweit EK servicegroup zusätzliche Servicemodule anbietet, so bedarf es zur Inanspruchnahme eines weiteren Moduls einer zusätzlichen Vereinbarung. Für unterschiedliche Servicemodule gelten jeweils spezifische Bedingungen und Vereinbarungen, die je nach Servicemodul voneinander abweichen können. Welches Servicemodul in Anspruch genommen wird, ergibt sich aus der Nutzungsvereinbarung Mediadatenserver.
2.2 Sollte EK servicegroup im Rahmen eines Moduls den Mediadatenserver ohne Service-Fee, mithin unentgeltlich, zur Verfügung stellen, so stellt die Nutzungsgewährung des Mediadatenservers durch EK servicegroup gegenüber dem Kunden eine freiwillige Leistung dar und darf von EK servicegroup jederzeit ganz oder teilweise eingestellt werden. Für eine solche Zurverfügungstellung des Mediadatenservers ohne Service-Fee gelten daher abweichend von Ziffer 10.2 keine Kündigungsfristen. Dies gilt sowohl für EK servicegroup als auch für den Kunden.
3.1 EK servicegroup wird sich bemühen, eine umfangreiche Verfügbarkeit des Mediadatenservers (auch „Service“ genannt) zu gewähren. Eine jederzeitige Verfügbarkeit des Service ist indes nicht geschuldet. EK servicegroup ist berechtigt jederzeit –auch ohne vorherige Ankündigung- Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten stehen die Leistungen nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung.
3.2 EK servicegroup wird sich bemühen den Mediadatenserver während der Vertragslaufzeit technisch zu aktualisieren und zu warten, d. h. an wirksam werdende, den bestehenden Funktionsumfang des Leistungsgegenstandes betreffende Änderungen zwingender allgemein geltender Rechtsvorschriften und sonstiger allgemein geltender zwingender Normen anpassen, soweit dies erforderlich ist. Die Anpassung an Änderungen branchenspezifischer Rechtsvorschriften oder Normen und/oder Anpassung wegen Änderungen von Drittsystemen ist nicht geschuldet. Ebenso wenig schuldet EK servicegroup die Anpassung des Service aufgrund von Vorschriften oder Normen, deren Umsetzung unmittelbar in dem Leistungsgegenstand nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies kann zu für den Kunden wesentlichen Änderungen der Leistungen führen, ohne dass der Kunde hieraus Ansprüche gegen EK servicegroup ableiten kann.
3.3 EK servicegroup behält sich vor, den Service nach eigenem Ermessen weiterzuentwickeln, z. B. an veränderte technische Gegebenheiten infolge der Weiterentwicklung des aktuellen Standes der Technik anzupassen oder funktionale Weiterentwicklungen zur Verfügung zu stellen. Sofern dies zu Änderungen der Systemanforderungen beim Kunden führt, wird EK servicegroup dies im Vorhinein mit angemessener Frist schriftlich oder per E-Mail ankündigen.
4.1 Der Kunde ist berechtigt, nach Akzeptieren dieser Nutzungsbestimmungen auf den Mediadatenserver zuzugreifen.
4.2 EK servicegroup räumt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrags das einfache, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Recht ein, auf den Mediadatenserver zuzugreifen. Zugriffsberechtigt ist nur der Kunde selbst. Die Nutzung des Mediadatenservers ist technisch von der Eingabe eines Passworts abhängig. Zugangsdaten und Passwort dürfen nicht an Dritte weitergegeben; insbesondere ist eine Weitervermittlung und/ oder Vermietung des Service verboten.
4.3 EK servicegroup kann den Zugang des Kunden oder einzelner Nutzer des Kunden mit sofortiger Wirkung sperren, wenn der Verdacht besteht, dass der Zugang in unbefugter Weise genutzt wird. EK servicegroup ist berechtigt, Leistungen nach diesem Vertrag zurückzuhalten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass von den Einrichtungen und dem Verhalten des Kunden die Gefahr von Schäden für EK servicegroup oder Dritte (zum Beispiel, indes nicht abschliessend: Lieferanten) ausgeht oder droht.
5.1 Aus diesen Nutzungsbestimmungen ergibt sich kein Anspruch auf Überlassung von Content; insbesondere ergibt sich kein Anspruch auf Überlassung, Zugriff und/oder Anzeige eines bestimmten Contents. EK servicegroup kann insbesondere den Service hinsichtlich des Umfangs beschränken und/ oder den Content beliebig neu ordnen, zusammenstellen, anzeigen, etc.
5.2 Bei dem von EK servicegroup dem Kunden angezeigten Content kann es sich um solchen handelt, den EK servicegroup in eigener Regie erstellt und/ oder erstellen läßt. An solchem EK servicegroup-Content (gekennzeichnet durch „EK“ im Rahmen der Metadaten/ Speichernamen der jpg. Datei oder durch eine anderen von EK servicegroup gewählte Kennzeichnung) räumt EK servicegroup dem Kunden ein einfaches, nicht unterlizenzierbares, widerrufbares Nutzungsrecht an dem so gekennzeichneten Content ein. Die Bearbeitung ist unzulässig. Eine Nutzung des Contents für TV- und Kinowerbung ist nicht zugelassen.
5.3 Im Rahmen des Mediadatenservers wird zusätzlich Content angezeigt, der von Dritten stammt (z.B. Lieferanten/ Industrie, etc.), mithin handelt es sich um 3rd-Party-Content. An 3rd-Party-Content räumt EK servicegroup dem Kunden keine Rechte ein. Der Kunde hat in eigener Verantwortung für die Lizenzierung des 3rd-Party-Content Sorge zu tragen.
5.4 Durch die Zurverfügungstellung/ Überlassung von Content findet kein Verkauf von Rechten am Content statt. Alle Rechte, Eigentumsrechte und Beteiligungen am Content verbleiben bei EK servicegroup bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber.
5.5 Der Kunde hat auf Verlangen von EK servicegroup die Nutzung von Content ganz oder teilweise unverzüglich einzustellen. EK servicegroup kann zusätzlich die Löschung des Contents und die Vernichtung von Werken, die den widerrufenen Content beinhalten, verlangen. Der Kunde wird ein solches Verlangen unverzüglich erfüllen. Die Parteien stellen klar: Dies gilt sowohl hinsichtlich des „EK-Content“ als auch hinsichtlich des 3rd-Party-Content. Das Verlangen von EK servicegroup zur Nutzungseinstellung, Löschung und Vernichtung berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadenersatz, Aufwendungsersatz, oder zu sonstigen Ansprüchen gegen EK servicegroup. EK servicegroup haftet nicht für unternehmerische Entscheidungen, die der Kunde auf Basis der Services von EK servicegroup trifft und/oder umsetzt.
5.6 EK servicegroup ist berechtigt, alle zum Download bereitgestellten Inhalte mit einer Kodierung oder ähnlichen technischen Identifikationen zu versehen, um eine unautorisierte Nutzung zu verhindern. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Kodierungen zu beseitigen. EK servicegroup ist berechtigt, die Kodierungstechnik nach dem Stand der technischen Entwicklung und im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit weiterzuentwickeln.
6.1 Wird EK servicegroup durch Dritte wegen Handlungen und / oder Unterlassen des Kunden in Anspruch genommen, so verpflichtet sich der Kunde gegenüber EK servicegroup, EK servicegroup von sämtlichen Forderungen, Ansprüchen, Schäden freizustellen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der vom Kunden vorgenommenen Handlung ergeben.
6.2 Verstößt der Kunde gegen eine seiner Verpflichtungen aus Ziffer 5.2 und/oder 5.5 und/oder 5.6, so ist der Kunde verpflichtet, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung an EK servicegroup eine in das billige Ermessen von EK servicegroup gestellten Vertragsstrafe zu zahlen, die im Streitfall über die Frage der Angemessenheit vom zuständigen Gericht überprüfbar ist. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten, wobei die Vertragsstrafe anzurechnen ist.
Sollten Dritte gegenüber dem Kunden Ansprüche in Ansehung des Contents stellen, so verpflichtet sich der Kunde, dies unverzüglich EK servicegroup schriftlich mitzuteilen und unverzüglich sämtliche Unterlagen dazu (vollständig) zur Verfügung zu stellen. Das gilt auch im Falle von Berechtigungsanfragen Dritter. Die Parteien stimmen darin überein, dass es sich bei dieser Informationspflicht um eine wesentliche Vertragspflicht des Kunden gegenüber EK servicegroup handelt.
8.1 Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
8.2 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter von EK servicegroup oder Erfüllungsgehilfen von EK servicegroup, im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei arglistig verschwiegener Mängel oder übergenommener Garantie für die Beschaffenheit, sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
8.3 Soweit EK servicegroup gemäß vorgenannter Regelung dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung des Lebens oder des Körpers oder der Gesundheit, auf die Höhe von 5.000,00 € begrenzt, mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
9.1 Die Vergütung für die Leistungen von EK servicegroup ergibt sich aus der Nutzungsvereinbarung Mediadatenserver. Nimmt der Kunde Leistungen in Anspruch, die nicht in der Nutzungsvereinbarung aufgeführt sind, hat der Kunde diese Leistungen nach der jeweils im Zeitpunkt der Inanspruchnahme geltenden allgemeinen Preisliste bzw. den geltenden Modulpreisen / Service-Fee von EK servicegroup zu vergüten.
9.2 Alle Preise/ Service-Fee verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
9.3 Der Kunde gestattet EK servicegroup, sämtliche Entgelte/ Service-Fee per Lastschrift einzuziehen. Hierzu erteilt der Kunde EK servicegroup eine entsprechende Lastschriftgenehmigung mittels eines SEPA-Mandates. Widerruft der Kunde diese Lastschriftgenehmigung, ist EK servicegroup zur außerordentlichen Kündigung der Nutzungsvereinbarung berechtigt. Im Falle von Rücklastschriften ist EK servicegroup berechtigt, vom Kunden die Entgelte gemäß der allgemeinen Preisliste für Rücklastschriften zu verlangen. Soweit zwischen EK servicegroup und dem Kunden eine Vereinbarung zur Zentralregulierung besteht, so kann, muss indes nicht, EK servicegroup die Rechnungsbeträge im Rahmen der Zentralregulierungsvereinbarung einziehen.
9.4 EK servicegroup ist berechtigt, einmal je Kalenderjahr, erstmals ein Jahr nach Inkrafttreten der jeweiligen Nutzungsvereinbarung, schriftlich eine Anhebung der jeweils vereinbarten wiederkehrenden Service-Fee zu verlangen, wenn sich der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland ("Preisindex") gegenüber dem Stand zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrags oder zum Zeitpunkt der letzten Anpassung der Vergütungssätze gemäß diesem Nutzungsvertrag erhöht hat und hierdurch die Selbstkosten von EK servicegroup bei der Erbringung der Vertragsleistung unmittelbar beeinflusst werden. Die Preiserhöhung erfolgt entsprechend der prozentualen Erhöhung des Preisindex und wird dem Kunden z. B. innerhalb der Rechnung für die laufende, wiederkehrende Vergütung bekannt gegeben. Daneben ist EK servicegroup zur Änderung der vereinbarten Entgelte/ Service-Fee nach billigem Ermessen berechtigt. EK servicegroup kann frühestens nach Ablauf des ersten Vertragsjahres und maximal einmal im Kalenderjahr die mit dem Kunden vereinbarten Entgelte/ Service-Fee mit Wirkung für Bestandsverträge der allgemeinen Preisentwicklung anpassen. Beträgt die Erhöhung der Entgelte mehr als 5 %, kann der Kunde binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung die bestehenden und von der Preisänderung betroffenen Verträge mit Wirkung zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die Erhöhung der Entgelte in Kraft treten soll.
9.5 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von EK servicegroup verrechnen. Ebenso darf der Kunde Zurückbehaltungsrechte (§ 273 BGB) nur wegen von EK servicegroup anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden geltend machen.
9.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden mit der Bezahlung von mindestens zwei Monatsrechnungen oder einem Betrag, der den letzten zwei Monatsrechnungen entspricht, ist EK servicegroup unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, die weitere Leistungserbringung zu verweigern.
10.1 Die Nutzungsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Soweit eine Onlineregistrierung erfolgt, so tritt die Nutzungsvereinbarung durch Zulassung durch EK servicegroup in Kraft.
10.2 Im Falle von entgeltlichen Nutzungsverträgen (Service-Fee vereinbart) gilt folgendes: Der Vertrag wird, wenn nicht abweichend vereinbart, zunächst für eine Mindestvertragslaufzeit von achtundvierzig (48) Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einer Partei ordentlich gekündigt wird.
10.3 Soweit im Rahmen eines Moduls der Mediadatenserver ohne Service-Fee, mithin unentgeltlich, zur Verfügung gestellt wird, so gelten für beide Parteien weder Mindestvertragslaufzeiten, noch Kündigungsfristen.
10.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Sonstige Rechte der kündigenden Partei bleiben unberührt.
10.5 Sollte es sich bei dem Kunden um ein Mitglied der EK servicegroup handeln, dass ein entgeltliches Modul in Anspruch nimmt und sollte die Mitgliedschaft bei EK servicegroup beendet sein, egal aus welchem Rechtsgrund, so endet die Nutzungsvereinbarung zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Mitglieds, ohne das es einer gesonderten Erklärung bedarf.
10.6 Sollte es sich bei dem Kunden um einen sonstigen Dritten handeln, der ein entgeltliches Modul in Anspruch nimmt, und die Belieferung durch EK servicegroup dauerhaft eingestellt werden, egal aus welchem Rechtsgrund, so endet auch die Nutzungsvereinbarung, ohne das es einer gesonderten Erklärung bedarf, durch Erklärung der EK servicegroup gegenüber dem Kunden, dass EK servicegroup die Belieferung des Kunden einstellt.
10.7 Als wichtige Gründe im Sinne von Ziffer 10.4 gelten insbesondere für EK online Services, a) die Auflösung des Kunden, b) die Beantragung und/oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, c) der Vermögensverfall des Kunden und d) die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Kunden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund aufgrund Ziffer 10.3 d) ist nur zulässig, wenn EK servicegroup dem Kunden in Form eines schriftlichen Hinweises zuvor vergeblich Gelegenheit gegeben hat, sich im Hinblick auf den kündigungsrelevanten Vertragsverstoß wieder vertragsgemäß zu verhalten. Der Hinweis muss den kündigungsrelevanten Vertragsverstoß beschreiben und dem Kunden eine angemessene Frist, die jedoch zwei Kalenderwochen nicht unterschreiten darf, zur Beseitigung des kündigungsrelevanten Vertragsverstoßes einräumen. Ein wichtiger Grund liegt für EK servicegroup auch dann vor, wenn der Kunde mit der Bezahlung von zwei Monatsrechnungen oder einem Betrag, der den letzten zwei Monatsrechnungen entspricht, im Zahlungsverzug ist und auf entsprechende Mahnung von EK servicegroup mit angemessener Fristsetzung nicht zahlt. Gleichermaßen liegt ein wichtiger Grund für EK servicegroup vor, wenn EK servicegroup eine zwischen EK servicegroup und dem Kunden bestehende Zentralregulierungsvereinbarung kündigt und/ oder die Zentralregulierung ganz oder teilweise berechtigterweise aussetzt.
10.8 Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Einhaltung der Form ist eine Kündigung per Telefax, per unterschriebenem PDF per E-Mail, nicht aber per E-Mail allein, ausreichend.
10.9 Mit Beendigung des Vertrags endet die Leistungserbringung durch EK servicegroup und der Kunde ist nicht mehr zur operativen Nutzung des Leistungsgegenstandes berechtigt.
11.1 Erfüllungsort ist Bielefeld.
11.2 Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bielefeld. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. EK servicegroup ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, sowie das Rechtsverhältnis insgesamt, auf einen Dritten zu übertragen.